Zehn Menschen fielen den Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ zum Opfer, purer Zufall verhinderte weitere Tote bei den drei bekannten Sprengstoffanschlägen. Als Brennglas gesellschaftlicher Verhältnisse verdichten sich im NSU-Komplex struktureller Rassismus, rechter Terror, Beihilfe staatlicher Organe sowie die engen Grenzen juristischer und politischer Aufarbeitung. Einen erinnerungspolitischen Unterschied zu den Pogromen und Brandanschlägen der 1990er-Jahre markieren der Staatsakt für die Opfer des Rechtsterrorismus in Berlin und die Errichtung kommunaler Denkmäler.
Die Deutlichkeit, mit der den Hinterbliebenen des NSU-Terrors von Bundeskanzlerin Merkel Aufklärung versprochen wurde, lässt die unzähligen offenen Fragen im NSU-Komplex jedoch erst recht an Kontur gewinnen.
Das zivilgesellschaftliche Beharren auf Antworten geht dabei nicht zuletzt von den Betroffenen selbst aus. Initiativen, die lokal in den Tatortstädten aktiv sind, und bundesweite Zusammenhänge wie das Tribunal „NSU-Komplex auflösen“ stehen für eine Hinwendung zu den Positionen der Menschen, die den rassistischen Terror überlebt oder Angehörige verloren haben.
Der Vortrag wird versuchen, diesen Perspektivwechsel nichtstaatlicher Gedenkpolitik anhand verschiedener Beispiele nachvollziehbar zu machen.