Stilles Gedenken am 6. September 2024, 15 Uhr, Schwanenteich hinter der Leipziger Oper.
Verwiesen sei auch auf die Pressemitteilung aus dem letzten Jahr.
Karl-Heinz Teichmann wird nur 59 Jahre alt. Gleich mehrfach wird er in der Nacht zum 23. August 2008 von dem Neonazi Michael H. in der Leipziger Innenstadt verprügelt. Zwei Wochen später stirbt Karl-Heinz Teichmann an seinen schweren Verletzungen. Er hinterlässt unteranderem eine Tochter.
In der Tatnacht liegt Karl-Heinz Teichmann schlafend auf einer Parkbank am Schwanenteich hinter der Oper. Der 18-jährige Michael H. und ein Begleiter durchkreuzen den Park. Sie befinden sich auf dem Rückweg von einem Neonaziaufmarsch. Unter dem Motto “Todesstrafe für Kinderschänder” waren im Leipziger Osten hunderte Neonazis aufmarschiert. Michael H. erblickt den schlafenden Teichmann und schreit ihn an, dass er „hier nicht schlafen“ solle. Dann versetzt er ihm einen Faustschlag und springt ihm ins Gesicht. Zusammen mit seinem Begleiter verlässt er den Ort des Geschehens, um eine halbe Stunde später zurückzukehren und abermals auf Karl-Heinz Teichmann einzuprügeln.
In den Morgenstunden entdeckt eine Passantin den schwerverletzten Karl-Heinz Teichmann. Im nahe gelegenen Polizeirevier will sie die Beamt_innen informieren. Auf ihre an der Gegensprechanlage geäußerte Meldung gibt es erstmal keine Reaktion. Sie wird nicht hereingebeten und muss auch ihre Personalien nicht angeben. Erst anderthalb Stunden später sucht die Polizei Karl-Heinz Teichmann am nur 200 Meter entfernten Tatort auf.
Im Krankenhaus werden massive Kopfverletzungen, Prellungen am ganzen Körper, Brüche im Gesicht, eine Halswirbelfraktur und Hirnblutungen festgestellt. Mit mindestens sieben Tritten gegen den Oberkörper und etwa zwanzig Schlägen malträtierte Michael H. sein Opfer, so ein medizinisches Gutachten.
Vor dem Landgericht Leipzig erklärt der Staatsanwalt, Karl-Heinz Teichmann habe nichts getan „außer nachts im Park zu schlafen“. Sein Mörder habe ihn „zum bloßen Objekt degradiert“. Der Vorsitzende Richter Norbert Göbel hält es jedoch nicht für nötig, dem sozialdarwinistischen Tatmotiv nachzugehen, obwohl selbst der Verteidiger des Täters von einem rechten Motiv seines Mandanten ausgeht. Am 27. März 2009 verurteilt das Leipziger Landgericht Michael H. wegen „heimtückischen Mordes“ zu einer Jugendhaftstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Sein Begleiter wird nicht strafrechtlich belangt. Die Polizei stuft den Mord nur als „normale Straftat unter Alkoholeinfluss“ ein.
Karl-Heinz Teichmann wird nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt.