Info-Veranstaltung
Alltagsrassismus und Rechtsdurchsetzung am Beispiel diskriminierender Einlasskontrollen an Leipziger Clubs
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen auf Grund eines diskriminierenden Merkmals im Arbeitsleben und allgemeinen Zivilrechtsverkehr verhindern und beseitigen. Die Theorie geht: Werde ich diskriminiert, kann ich vor Gericht gehen und setze mein Recht durch.
Am konkreten Beispiel der Erfahrungen zum Thema rassistischer Einlasskontrollen in Leipzig geben Daniel Bartel (Antidiskriminierungsbüro Sachsen) und Jakob Simon (Rechtsanwalt) ein Einblick in die Praxis: Welche Möglichkeiten und welche Probleme entstehen, wenn Rassismus vor Gericht verhandelt wird?
Eine Vortragsreihe der Kritischen Jurist_innen Leipzig
27.09.2012, 19:00 Uhr, Seminarraum 210 (Uni Campus), Leipzig